Informationsschreiben "Beschluss über eine neue Beitragsordnung":
Auf der Grundlage von § 3 Absatz 7 unserer Vereinssatzung hat der Gesamtvorstand in ihrer Sitzung am 11.04.2015 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.
Aufnahmegebühr:
Eine Aufnahmegebühr wird bis auf Weiteres nicht erhoben.
Zusammensetzung der Mitgliedsbeiträge:
Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:
Beitragsklasse: | Monatlicher Beitrag | |
Mitglieder | ||
A | Aktive/ Passive Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr | 8,00 € |
B | Studenten und Auszubildende | 3,00 € |
Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger, FSLler etc. | 3,00 € | |
Rentner und Pensionäre | 5,00 € | |
Ein entsprechender Nachweis ist jährlich unaufgefordert zu erbringen. | ||
C | Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr | 3,00 € |
Ehrenmitglieder | 0,00 € |
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Betrag zu entrichten.
Art der Zahlung:
Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt zu entrichten:
Erinnerungen und Mahnungen
Zahlungsziel
Erinnerungen und Mahnungen haben ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
Kindheitstraum Deutschland e.V.
Spendenkonto:
IBAN: DE62 6025 0010 0015 1183 34
BIC: SOLADES1WBN
Kindheitstraum Deutschland e.V.
Hartwaldstr. 61
70378 Stuttgart
Tel: 0711-21570770
kontakt@kindheitstraum-deutschland.de
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