Informationsschreiben "Beschluss über eine neue Beitragsordnung":
Auf der Grundlage von § 3 Absatz 7 unserer Vereinssatzung hat der Gesamtvorstand in ihrer Sitzung am 11.04.2015 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.
Aufnahmegebühr:
Eine Aufnahmegebühr wird bis auf Weiteres nicht erhoben.
Zusammensetzung der Mitgliedsbeiträge:
Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:
Beitragsklasse: | Monatlicher Beitrag | |
Mitglieder | ||
A | Aktive/ Passive Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr | 8,00 € |
B | Studenten und Auszubildende | 3,00 € |
Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger, FSLler etc. | 3,00 € | |
Rentner und Pensionäre | 5,00 € | |
Ein entsprechender Nachweis ist jährlich unaufgefordert zu erbringen. | ||
C | Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr | 3,00 € |
Ehrenmitglieder | 0,00 € |
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Betrag zu entrichten.
Art der Zahlung:
Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt zu entrichten:
- Zahlungsweise wählbar zwischen Dauerauftrag oder Lastschriftverfahren zu Beginn eines jeden Monats.
- Zahlungsweise: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- Der Mitgliedbeitrag ist ab dem Folgemonat des Eintritts zahlbar.
- Soweit bei der Aufnahme in den Verein anteilige Mitgliedsbeiträge zu entrichten oder beim Ausscheiden zu erstatten sind, sind der Monat mit 30 und das Jahr mit 360 Tagen zu berechnen.
Erinnerungen und Mahnungen
- Erinnerung wird per Mail verschickt
- Sollten Gebühren bei Rücklastschriften entstehen, müssen wir diese in Rechnung stellen!
Zahlungsziel
Erinnerungen und Mahnungen haben ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.